Bekanntlich haben auch die Ensheimer Bewohner von den Errungenschaften der Französischen Revolution profitiert, weil Ensheim seit 1794 im französischen Einflußbereich lag bzw. 1801 ins französische Staatsgebiet integriert wurde. So wurde bereits im Jahre 1802 der sog. Gemeindemann zum Bürger erhoben. Allerdings blieb auch jetzt die Verleihung des Bürgerrechts Sache des Gemeinderats.
Nach der Zuweisung des Dorfes Ensheim unter bayerische Herrschaft galt auch hier die Anordnung der bayerischen Regierung vom 9. August 1816, die napoleonische Bürgergesetzgebung beizubehalten, allerdings mit einer wichtigen Unterscheidung zwischen In- und Ausländern. Inländer waren alle königlich-bayerischen Untertanen, Ausländer alle anderen, auch wenn sie beispielsweise aus dem Nachbarort Fechingen stammten, der jetzt zu Preußen gehörte. Für Inländer war das Bürgergeld nur halb so hoch wie für Ausländer!
Wer also das Bürgerrecht erwerben wollte, brauchte erstens die Zustimmung des Gemeinderats und das nötige "Kleingeld", um sich in die Gemeinde einzukaufen. In Ensheim betrug das Bürgergeld um 1830 zwanzig Gulden für Ausländer und zehn für Inländer. Später wurden die Gebühren aber stark erhöht: 1840 zahlte z.B. Jakob Marx aus Urweiler satte 135 Gulden Bürgergeld! Wegen diesen hohen Gebühren gab es im Verlauf des 19. Jahrhunderts mehrfach Eingaben von Neuzugezogenen an den Gemeinderat mit der Bitte um Ermäßigung.
Eines dieser Gesuche neu zugezogener Ensheimer aus dem Jahr 1900 soll hier zitiert werden:
"An den verehrlichen Gemeinderat Ensheim.
Die Unterzeichneten sind gesonnen, sich als Bürger hier einzukaufen, aber in Anbetracht der geringen Vorteile, die das Bürgerrecht mit sich bringt, scheint ihnen die Gebühr von 130 Mark viel zu hoch und richten sie darum an die Gemeindeverwaltung die Bitte, die fragliche Gebühr wenigstens auf 100 Mark zu ermäßigen.
Ensheim, 19. April 1900"
Unterschrieben haben dieses Gesuch die folgenden Zuwanderer oder Einwohner (von mir in alphabetische Reihenfolge gesetzt):
- BAUER, M.
- BAUER, Martin
- BIEHL, Georg
- BLAUMEISER, Johann
- FEGER, Eynius
- HARTZ, W.
- HASSLACH, Nikolaus
- JOLAS,
- KEMPF, Hubert
- MAIER, M.
- PETRY,
- RIEFER, Anton
- SEILER, P.
- STAIMER, Johann
- WALLE, Gerd
- WALTER, J.
- WALTER, Johann
- ZIEGLER, Andreas
Um das Heimatrecht bzw. die Heimatberechtigung respektive das Bürgerrecht zu dokumentieren, wurden von den bayerischen Behörden spezielle "Heimatscheine" ausgestellt. Auch in den amtlichen "Staatsangehörigkeits-Ausweisen" wurde die Heimatberechtigung, also das Bürgerrecht festgehalten.
Im Saarbrücker Stadtarchiv ist ein "Verzeichnis der Gemeindebürger und Heimatberechtigten der Gemeinde Ensheim" aus der Zeit um 1910 erhalten, das Sie hier aufrufen können.
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Last update: 11.05.2009 © Paul Glass 1997 - 2007 ff