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Extra-Info: Die französische Saarprovinz (1685 - 1697)


Die Saarprovinz entstand im Rahmen der Neuorganisation der Reunionsgebiete im Jahre 1685, obschon ihre Anfänge bis ins Jahr 1680 zurückgehen.

Die Hauptstadt der Saarprovinz wurde das damals gerade in Bau befindliche Saarlouis, das als Festungsstadt von Vauban konzipiert worden war. Leider gibt es bis heute keine vollständige Liste jener Dörfer und Städte, die zur Saarprovinz gehört haben. Auch im zugrundeliegenden Edikt von 1685 wurde ihr Umfang nur grob benannt. Nach wie vor gilt daher der Versuch des Historikers Textor die damaligen Grenzen der Saarprovinz zu beschreiben, als der bisher gelungenste. Demnach gehörten zur Saarprovinz:

  • das deutsche Bellistum des Herzogtums Lothringen
  • die Grafschaft Saarwerden
  • die Grafschaft Bitsch
  • die Festung Homburg
  • das Herzogtum Zweibrücken (ohne Oberamt Bergzabern)
  • die Grafschaften Saarbrücken und Ottweiler
  • die Grafschaft Sponheim
  • die Herrschaft Ebernburg
  • die Wild- und Rheingrafschaft
  • die Grafschaft Leiningen
  • die Grafschaft Falkenstein
  • die Grafschaft Veldenz
  • die Herrschaft Lauterecken
  • die Herrschaft Blieskastel
  • die Herrschaft Oberstein
  • das ehemals kurtrierische Amt St. Wendel
  • die Herrschaft Finstingen
  • die Herrschaft Saarwellingen
  • die Besitzungen der Herren von Hagen zur Motten (teilweise)
  • die Besitzungen der Herren von Kerpen (teilsweise)
  • das Dorf Michelbach, zum Stift St. Simeon Trier gehörig
  • die Herrschaft Dagstuhl
  • die Herrschaft Freudenberg
  • die Vogtei Hamm
  • die Herrschaft Schallodenbach
  • die Herrschaft Dahlberg

(Herrmann, op. cit., 455 f)

Sie umfaßte fast ausschließlich deutsches Sprachgebiet.

saarprov.gif (17145 Byte)

jball1.gif (1240 Byte) Die blaue Linie zeigt die Grenzen der Saarprovinz

jball1.gif (1240 Byte) Die rote Fläche zeigt die heutige Ausdehnung des Saarlandes.

Für die bisherigen Landesherren brachte die Unterwerfung unter französische Souveränität viele Nachteile, die sie notgedrungen akzeptieren mußten, wollten sie nicht von ihrem Besitz vertrieben werden:

Nach Herrmann, op. cit., 457 war eine der vordringlichsten Aufgaben der französischen Beamten die Wiederbesiedelung der im 30-jährigen Krieg und auch noch danach verheerten Landstriche und die Vermehrung der noch vorgefundenen Bevölkerung. Daneben wurde trotz garantierter Religionsfreiheit eine verstärkte Rekatholisierungskampagne gestartet, mit dem Ziel, alle protestantisch gewordenen Orte wieder katholisch zu machen. Dies versuchte man durch Schikanen und Druckmittel gegen Protestanten, ihre Pfarrer und vor allem gegen Reformierte (die ja in Frankreich nach der Aufhebung des Edikts von Nantes rücksichtslos verfolgt wurden) zu erreichen. Frankreich setzte sogar einen Nutzungsanspruch der Katholiken auf protestantische Kirchen durch, was im Frieden von Rijswijk nochmal garantiert wurde.

Neben den oben genannten Nachteilen gabe es auch eine Reihe handfester Vorteile:

Auch für die Untertanen hat sich durch die oben genannten Maßnahmen einiges geändert:

Allerdings kamen neue Abgaben hinzu, sodaß sie unterm Strich nicht viel weniger belastet waren als vorher.

Das Ende der Saarprovinz kam mit dem Frieden von Rijswijk (1697), als Frankreich alle reunierten Gebiete (außer im Elsaß!) wieder herausgeben mußte und die früheren Landesherrschaften wiederentstanden, so auch die Grafschaft Nassau-Saarbrücken.


Benutzte Literatur:


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