Anhang (1): Die Anklageschrift
Der Sachverhalt
[Fortsetzung]
Der neunte Auftrag der zweiten Reihe.
Der Angeschuldigte blieb nun zunächst längere Zeit untätig in Metz, wo er völlig auf Kosten des Godard lebte. Von diesem erhielt er weiter als Taschengeld wöchentlich 100 bis 200 frcs.
Anfang August 1938 eröffnete Godard dem Angeschuldigten, daß Glier wieder eine Karte geschrieben habe, vermutlich also das versprochene Material jetzt zur Verfügung stehe. Ein weiterer, nicht recht deutlicher Vermerk auf der Karte sollte offenbar die noch ausstehende Empfangsbescheinigung des Glier darstellen. Der Angeschuldigte erhielt den Auftrag zu einer erneuten reise nach Duisburg, um das Material von Glier abzuholen. Ausgerüstet mit Reisegeld im Betrage von 30 RM und 100 luxemburgischen Franken, der Fahrkarte, dem Paß Piccatti, Koffer und Brille fuhr der Angeschuldigte auf die gewohnte Weise nach Duisburg, wo er alsbald Glier aufsuchte. Dieser übergab ihm sechs offensichtlich gut geratene Lichtbilder und drei unentwickelte Filme. Auf den Lichtbildern waren Bedienungsmannschaften an einem im Gelände stehenden Flakgeschütz zu sehen, teils in dem Augenblick aufgenommen, als ein Mann der Bedienung sich anschickte, ein Geschoß in das Geschützrohr einzuführen. Zwei auf dem Kasernenhof aufgenommene Bilder zeigten Soldaten bei der Reinigung eines Geschützes.
Der Angeschuldigte teilte dem Glier mit, daß Godard Nachrichtenpostkarten nur dann haben wolle, wenn das in Frage kommende Buch verfügbar sei; Godard würde auch von dem Ergebnis dieser Reise ziemlich enttäuscht sein, weil er annehme, daß eine weitere Dienstvorschrift geliefert werden würde. Der Angeschuldigte forderte Glier weisungsgemäß auf, die Empfangsbescheinigung nachzuholen, was Glier jedoch im Hinblick auf seine eben wieder die Wohnung betretende Ehefrau ablehnte.
Der Angeschuldigte fuhr alsbald wieder nach Metz zurück, wobei er die Bilder und Filme in der inneren Westentasche versteckt hielt. Godard war mit dem Material zufrieden, aber enttäuscht, weil die Dienstvorschrift nicht geliefert worden war. Als Belohnung erhielt der Angeschuldigte den Betrag von 200 frcs. Mit weiteren Reisen nach Duisburg wollte Godard zunächst warten, bis Glier sich wieder melden würde.
[Weiter]
Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002