ENSHEIM Homepage Spezial



Anhang (1): Die Anklageschrift


Der Sachverhalt
[Fortsetzung]

Der dritte Auftrag der ersten Reihe.

Ende August oder Anfang September 1937 beauftragte Godard den Angeschuldigten mit einer Reise nach Speyer. Der angeschuldigte sollte auf dem Flugplatz in unmittelbarer Nähe von Speyer feststellen, ob und bejahendenfalls welche Truppen dort untergebracht seien und welche Bauten bereits errichtet oder noch im Bau wären. Die Größenverhältnisse und die Lage des Flugplatzes waren Godard bereits bekannt.

Nach heimlichem Grenzübertritt, wie beim ersten Auftrag geschildert, fuhr der Angeschuldigte von Saarbrücken mit der Straßenbahn nach Bischmisheim und von dort mit der Eisenbahn nach Speyer. Nachdem er hier den Flugplatz durch Fragen ausfindig gemacht hatte, stellte er fest, daß Truppen nicht vorhanden, zum mindesten nicht sichtbar waren, auch nicht in der Stadt Speyer selbst. Kasernen beobachtete er gleichfalls nicht. Da er somit annahm, daß der Flugplatz von der Wehrmacht nicht belegt war, betrachtete er seinen Auftrag als abgeschlossen und reiste noch am selben Tage über Neustadt und Kaiserslautern nach Bischmisheim, von wo er auf dem gewohnten Wege nach Metz gelangte. Mit dem erstatteten Bericht war Godard zufrieden.

[Weiter]


Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939




eMail an den Webmaster

© Paul Glass 1997 - 2002 ff

Last update: 20.12.2002