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Ensemma Schbrìch Anmerkung 97 |
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Der Ausdruck existiert auch im Frz.: en mettre sa main au feu (Vgl. Wiznitzer, op. cit., 82). Laut Duden, op. cit., 300 bezieht sich die Redensart auf die mittelalterlichen Feuerurteile, bei denen der Angeklagte, um seine Unschuld zu beweisen, seine Hand eine Weile ins Feuer halten musste. Erlitt er keine oder nur geringfügige Verbrennungen, so galt er als unschuldig.
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