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Anhang (1): Die Anklageschrift


Anklageschrift

Den Schneider Hans Johann Albert K i  e l, geboren am 30. September 1907 in Ensheim / Saar, zuletzt dort, Adolf-Hitler-Straße 96 a, wohnhaft gewesen, geschieden,

bestraft,

a) durch Urteil des Amtsgerichts in St. Ingbert vom 30. September 1932 - J 2135/32 - wegen Waffentragens mit 50 Frcs. Geldstrafe und Einziehung eines Brownings, hilfsweise zwei Tagen Gefängnis,

b) durch Urteil des Landgerichts in Saarbrücken vom 12. April 1933 - J 212(33 - wegen Diebstahls und Sachbeschädigung mit einer Woche Gefängnis und 100 Frcs. oder vier Tagen Gefängnis,

c) durch Urteil des Amtsgerichts in St. Ingbert vom 29. November 1933 - J 1922/33 - wegen Jagdvergehens und Waffenmißbrauchs mit einem Monat Gefängnis,

d) durch Urteil des Amtsgerichts in St. Ingbert vom 26. April 1935 - 592/33 - wegen Jagdvergehens mit einer Woche Gefängnis,

e) durch Urteil des Amtsgerichts in Sobernheim vom 10. Dezember 1936 - 2 Ds 18/36 - wegen Diebstahls mit zwei Monaten Gefängnis,

f) durch Strafbefehl des Amtsgerichts in Kelheim vom 4. März 1937 - P Ls 51/37 - wegen Diebstahls mit drei Monaten Gefängnis,

g) durch Strafbefehl des Amtsgerichts in Kelheim vom 18. Mai 1937 - P Ls 168/37 - wegen Urkundenfälschung mit einer Woche Gefängnis,

h) durch Urteil des Amtsgerichts in Starnberg vom 8. Juni 1937 - B./Ds. 6/37 - wegen zweier in Tatmehrheit begangener Vergehen des Betruges zu sechs Wochen Gefängnis,

am 29. Januar 1939 vorläufig festgenommen und seit dem 6. Februar 1939 in Untersuchungshaft, während der er vom 29. Mai bis zum 7. Juli 1939 die Strafe zu h) verbüßt hat, zur Zeit im Untersuchungsgefängnis Berlin-Alt-Moabit,

bisher ohne Verteidiger,

klage ich an,

von Juli 1937 bis zum Januar 1939 im Inlande und Auslande, nämlich in und bei Ensheim/Saar, Speyer, Lachen, Speyerdorf, Karlsruhe, Rohrbach-St. Ingbert, Trier, Wuppertal - Langerfeld, Köln - Butzweilerhof, Worms,  Biblis, Saarbrücken - St. Arnual, Duisburg, ferner in Forbach und Metz in Frankreich, fortgesetzt es unternommen zu haben, Staatsgeheimnisse zu verraten,

Verbrechen gegen die §§ 89, 88, 87, 93, 93a StGB.

Der Angeschuldigte hat im Auftrage des französischen Nachrichtendienstes insgesamt 28 Ausspähungsreisen nach Deutschland unternommen und über das Ergebnis dieser Reisen jedesmal seinem Auftraggeber berichtet. Außerdem hat er zeichnerische und fotografische Darstellungen von Anlagen, die er für kriegswichtig und geheimhaltungsbedürftig gehalten hat, sowie die geheime Schießvorschrift LDv. 400/17 - 19, Ausbildungsvorschrift für die Flakartillerie Nr. 46, seinen französischen Auftraggebern ausgeliefert.

Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen




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Last update: 09.02.2002