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Anhang (1): Die Anklageschrift


Der Sachverhalt
[Fortsetzung]

Der zehnte Auftrag der ersten Reihe.

Ende November 1937 beauftragte Godard den Angeschuldigten mit einer Erkundungsreise in die Gegend von Worms. Ähnlich wie bei dem fünften Auftrag Ende September 1937 sollte der Angeschuldigte feststellen, ob in der Gegend von Worms freies Gelände vorhanden sei, das sich für die Anlage eines Flugplatzes eignete. Ebenso wie bei dem fünften Auftrage sollte er ferner die Bodenbeschaffenheit der Umgegend von Worms, insbesondere auch die Gegend zwischen Worms und Biblis, ausspähen. Dabei sollte er sein Augenmerk auch besonders auf etwaige Vorbereitungen für die Anlage eines Flugplatzes richten.

Ausgerüstet mit 50 RM Reisespesen, überschritt der Angeschuldigte heimlich die Grenze und fuhr von Saarbrücken über Trier und Koblenz nach Worms. Seine Fragen nach dem Vorhandensein eines Flugplatzes führten zu keinem Ergebnis. Er begab sich dann zu Fuß nach Biblis; das bei dem einstündigen Fußmarsch beobachtete Gelände erschien ihm völlig ungeeignet für die Anlage eines Flugplatzes, da es durchweg Ackerland war. Auch in Biblis selbst konnte er derartige Feststellungen nicht treffen. Er beobachtete weder Teile der Wehrmacht noch militärwichtige Bauten.

Noch an demselben Tag erstattete der Angeschuldigte dem Godard in Metz Bericht. Dieser blieb dabei, daß in der Nähe von Biblis ein Notlandehafen vorhanden sein müsse. Der Angeschuldigte erhielt einen Verräterlohn von 100 frcs.

[Weiter]


Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939




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