Anhang (1): Die Anklageschrift
Der Sachverhalt
[Fortsetzung]
Der siebente Auftrag der zweiten Reihe.
Glier ließ mehrere Wochen lang nichts von sich hören. Godard nahm deshalb an, daß Glier etwas zugestoßen sein könnte. Er beauftragte daher den Angeschuldigten, sich an Ort und Stelle davon zu überzeugen, wie es mit Glier stehe.
Zur Ausführung dieses Auftrages erhielt der Angeschuldigte einen neuen Paß auf den Namen Charles P i c c a t t i. Godard erklärte dabei dem Angeschuldigten, daß es einen Charles Piccatti tatsächlich gäbe und dieser in Dudelange, St. Jeanstraße 10, wohne. Godard hatte den Angeschuldigten noch beauftragt, sich über die Lebensverhältnisse des Piccatti in Dudelange zu unterrichten, hierzu kam es jedoch nicht mehr. Für den Paß mußte sich der Angeschuldigte aus Tarnungsgründen mit einer Brille fotografieren lassen.
Mitte Mai 1938 reiste der Angeschuldigte mit dem Paß Piccatti nach Duisburg-Meiderich. Auf dieser Reise, wie auch auf seinen sonstigen Reisen, trug der Angeschuldigte nun eine Brille.
Zur Ausführung dieses Auftrages gab Godard dem Angeschuldigten erstmals die Wohnung des Glier in Duisburg-Meiderich, Gärtnerstraße 20, bekannt. Der Angeschuldigte sollte Glier dort aufsuchen und ihn fragen, ob er, wie er versprochen haben, weitere Dienstvorschriften beschafft hätte oder wann er diese voraussichtlich werde beschaffen können. Glier sollte sich mit der Lieferung beeilen.
Ausgerüstet mit Reisespesen von 30 RM, 10 hollandischen Gulden und 50 bis 60 frcs. fuhr der Angeschuldigte von Metz über Luxemburg, Brüssel, Rosendahl und Emmerich nach Duisburg. Dort begab er sich sofort zu der Wohnung des Glier, wo ihm von dessen Ehefrau geöffnet wurde. Glier kam dann hinzu und ging mit dem Angeschuldigten auf die Straße, wo er den Angeschuldigten zu einem Zusammentreffen in das Kaffeehaus "Sisselbeck" wies. Der Angeschuldigte wartete dort auf Glier, der aber nach kurzem Aufenthalt das Kaffeehaus wieder verließ, ohne mit dem Angeschuldigten gesprochen zu haben. Der Angeschuldigte ging Glier nach und fand ihn am nahe gelegenen Friedhof auf ihn wartend. Der Angeschuldigte richtete nun seinen Auftrag aus. Glier erklärte ihm, er wisse genau, welche Bücher Godard - alias Becker - noch wünsche; er habe sich die Bücher auf einem Zettel bei seinem Besuch bei Godard in Metz aufgeschrieben. Dabei ließ er durchblicken, daß er die gewünschten Bücher von einem ungenannten Dritten erhalte. Um sie aber zu bekommen, müsse er zunächst einen Vorschuß von mindestens 500 RM haben, um den Dritten gefügig zu machen. Als Gesamtpreis, einschließlich seiner eigenen Belohnung, verlangte Glier für die Auslieferung eines weiteren Buches 1000 RM. Der Angeschuldigte sollte Godard entsprechend verständigen und ihn darauf hinweisen, daß es ohne die verlangte Summe von insgesamt 1000 RM nicht ginge. Alsdann sollte der Angeschuldigte dem Glier mündlich berichten, ob Godard mit der verlangten Summe einverstanden sei.
Der Angeschuldigte richtete dem Glier die ihm von Godard gegebene Weisung aus, Glier möge, falls er neues Material habe, zwei Karten von verschiedenen Orten schreiben; denn es sei möglich, daß eine Karte unter Umständen nicht ankomme.
Der Angeschuldigte fuhr alsbald wieder nach Metz zurück und berichtete dem Godard über das Ergebnis seiner Reise. Godard war sehr unzufrieden und äußerte, Glier hätte doch wenigstens mit dem ihm gelieferten Fotoapparat Aufnahmen der Bedienungsmannschaften an der Flak sowie Aufnahmen des Instellunggehens eines Geschützes anfertigen und mitsenden können. Der Angeschuldigte, dem von diesem weiteren Auftrage nichts bekannt war, erwiderte, daß Glier hiervon nicht gesprochen hätte. Godard fand die von Glier geforderte Summe für die Lieferung eines weiteren Buches sehr hoch.
[Weiter]
Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002