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Anhang (1): Die Anklageschrift


Der Sachverhalt
[Fortsetzung]

Der sechste Auftrag der zweiten Reihe.

Am Abend des 20. April 1938 brachte Godard dem Angeschuldigten die Ausbildungsvorschrift zurück und beauftragte ihn, nach Duisburg-Meiderich zu reisen, um das Buch an Glier  zurückzugeben. Vor Antritt der Rückreise gab Godard dem Angeschuldigten eine Belohnung. von 3000 frcs. An Reisespesen erhielt der Angeschuldigte 30 RM, 10 holländische Gulden und 100 belgische Franken. Godard übergab ihm außerdem einen verschlossenen Umschlag mit 200 RM als Belohnung für Glier. Den Umschlag mit dem Gelde legte er in das Buch. Der Angeschuldigte erhielt von Godard die Anweisung, vor dem Überschreiten der deutschen Grenze das Buch mit dem Geld in einem Abteil zweiter Klasse unter dem Sitz zu verstecken. Beim Überschreiten der belgisch-luxemburgischen Grenze verbarg der Angeschuldigte das Buch in seinem Koffer, beim Überschreiten der deutschen Grenze versteckte er es, wie Godard ihm aufgetragen hatte.

Der Angeschuldigte, der wieder mit dem Paß auf den Namen Charles Vallé gereist war, gelangte ungehindert nach Duisburg-Meiderich und traf sich dort, wie verabredet, um 13 Uhr mit Glier. Glier, der in Uniform erschienen war, zählte das ihm von Godard übersandte Geld nach; die von dem Angeschuldigten erbetene Empfangsbescheinigung stellte er für später bei der Lieferung eines weiteren Buches in Aussicht. Er erklärte wiederum, daß er eine Karte schreiben würde, sobald er neues Material habe. Glier zeigte Eile, das ihm von dem Angeschuldigten zurückgegebene Buch möglichst schnell wieder an seinen Platz zu bringen. Der Angeschuldigte reiste darauf alsbald nach Metz zurück, wo er dem Godard Bericht erstattete.

[Weiter]


Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939




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