Anhang (1): Die Anklageschrift
Der Sachverhalt
[Fortsetzung]
Der vierzehnte Auftrag der zweiten Reihe.
Mitte November 1938 beauftragte Godard den Angeschuldigten, erneut nach Duisburg zu Glier zu reisen. Dieser hatte längere Zeit nichts von sich hören lassen. Godard verlangte daher von dem Angeschuldigten, Glier entsprechend dahin zu verständigen, daß er, Godard, sich nicht länger vertrösten lasse. Diesmal sollte der Angeschuldigte dem Glier drohen, daß Glier schon sehen werde, was Godard mit ihm machen würde.
Außerdem erhielt der Angeschuldigte von Godard den Auftrag, durch Glier in Erfahrung zu bringen, ob die von Glier seiner Zeit - zehnter Auftrag der zweiten Reihe - gemeldeten Truppenverstärkungen nunmehr nach Beendigung der Tschechenkrise zurückgezogen worden seien, ob Truppenbewegungen an der deutschen Westgrenze festzustellen seien oder ob alles wieder im alten Gleise sei.
Der Angeschuldigte reiste auf dem üblichen Wege ausgerüstet mit Reisespesen von 25 RM und 200 belgischen Franken, Koffer, Brille und Paß nach Duisburg. Hier suchte er Glier auf und stellte ihm in eindringlichen Worten Godards Drohungen vor. Glier erwiderte ihm, daß Godard einmal ihm brieflich den Angeschuldigten als nicht mehr zuverlässig bezeichnet habe. Der Angeschuldigte forderte darauf von Glier eine schriftliche Bestätigung darüber, daß es nicht an ihm - dem Angeschuldigten - liege, wenn noch kein Material geliefert sei. Glier stellte dem Angeschuldigten darauf einen Zettel aus, auf dem er etwa folgendes vermerkte: "Zwei bis vier Zettel habe ich erhalten. Wenn ich Geld gehabt hätte, wäre es besser. Der Meister hat nämlich Geburtstag gehabt." Gegenüber dem Angeschuldigten brachte Glier klar zum Ausdruck, daß er ohne Geld kein Material beschaffen könne. Wenn auch der Erfolg nicht unmittelbar greifbar beim Eintreffen des Geldes sei, so könne er sich doch dafür verbürgen, daß das gewünschte Material sofort folgen würde. Er schlug dann schließlich vor, selbst einmal nach Metz zu kommen, um Godard die Schwierigkeiten zu schildern. Godard möge ihm doch einen falschen Paß besorgen, da er seinen alten Paß verbrannt habe.
Anschließend legte der Angeschuldigte dem Glier die ihm von Godard aufgegebenen Fragen vor. Glier beantwortet sie dahin, daß die Truppenverstärkungen (Reservisten) zurückgezogen und die Truppenbewegungen zur Grenze eingestellt worden seien. Glier schlug dann aus freien Stücken vor, er wolle für Godard Ausspähungen bei einer Zweigniederlassung der Junkerswerke in einem Vorort von Berlin vornehmen. Er habe Aussicht, nach einer Umschulung dort angestellt zu werden; er werde dann Aufnahmen des Werkes und der dort hergestellten Maschinen machen, Godard möge ihm dazu einen kleinen Fotoapparat beschaffen.
Der Angeschuldigte fuhr darauf nach Metz zurück und erstattete dem Godard Bericht. Godard war auch diesmal wieder sehr unzufrieden mit dem Ergebnis. Für die sonstigen Feststellungen des Angeschuldigten erhielt dieser ein Entgelt von 200 frcs.
[Weiter]
Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002