Anhang (1): Die Anklageschrift
Der Sachverhalt
[Fortsetzung]
Der fünfzehnte Auftrag der zweiten Reihe.
Nunmehr blieb der Angeschuldigte ungefähr sechs Wochen ununterbrochen in Metz. Nachricht von Glier traf nicht ein. Godard ordnete daher weitere Reisen des Angeschuldigten nach Duisburg nicht an. Sonstige Aufträge erhielt der Angeschuldigte nicht und der Paß Piccatti blieb, von kurzen Unterbrechungen abgesehen, in seinem Besitz.
Kurz vor Weihnachten 1938 erhielt der Angeschuldigte von Godard den Auftrag, erneut nach Duisburg zu reisen und sich bei Glier endgültig Gewißheit darüber zu verschaffen, ob mit der Beschaffung des Materials noch gerechnet werden könne oder nicht. Bejahendenfalls sollte sich der Angeschuldigte nach dem Preis oder dem Vorschuß, den Glier für die Beschaffung haben wollte, erkundigen. Eine Postkarte sollte Glier nur dann schreiben, wenn er die gewünschte Dienstvorschrift verfügbar hätte.
Der Angeschuldigte fuhr auf dem üblichen Wege und mit der gewohnten Ausstattung nach Duisburg und suchte Glier auf. er fragte ihn, ob eine bestimmte Aussicht auf Lieferung des Materials bestünde, wenn Glier noch einmal einen Betrag von 400 RM erhalten würde. Glier verlangte darauf einige 100 RM für den Lieferanten der Dienstvorschrift und erklärte, wenn er das Geld hätte, könne er sich für die Beschaffung des Buches verbürgen. Dabei erzählte er dem Angeschuldigten, er habe sich ein Motorrad gekauft; einige Wechsel seien fällig. Er ließ Godard um eine Unterstützung bei der Beschaffung der Wechselbeträge bitten.
Der Angeschuldigte reiste alsbald zurück und erstattete dem Godard Bericht. Godard war bereit, noch einige Zeit zu warten. Der Angeschuldigte erhielt eine Belohnung von einigen 100 frcs.
[Weiter]
Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002