Anhang (1): Die Anklageschrift
Der Sachverhalt
[Fortsetzung]
Der erste Auftrag der ersten Reihe.
Am Tage nach seiner Ankunft in Metz begleitete der Angeschuldigte den Godard auf seine Aufforderung hin nach Forbach, von wo aus beide mit einem Kraftwagen der Spezialpolizei in die Nähe der deutschen Grenze bei den Spicherer Höhen gebracht wurden. Unterwegs erklärte Godard dem Angeschuldigten, dieser müsse jetzt nach Deutschland, und zwar nach Ensheim, um dort festzustellen, wie weit die Arbeiten an dem neuen Flugplatz fortgeschritten seien. Godard beschrieb dem Angeschuldigten die nähere Lage des Flugplatzes, worauf der Angeschuldigte erklärte, daß er dort als in seiner Heimat genau Bescheid wisse. Als Spesengeld erhielt der Angeschuldigte 30 RM, als Ausweispapier ein deutsches Arbeitsbuch. Ferner übergab Godard dem Angeschuldigten einen französischen Fotoapparat mit der genauen Anweisung, wie er beim Fotografieren zu verfahren habe, um nicht aufzufallen. Der Angeschuldigte sollte neben fotografischen Aufnahmen auch noch eine Handskizze anfertigen.
Ungefähr einen Kilometer hinter Spichern wurde der Angeschuldigte am Waldrand abgesetzt. Darauf erreichte er nach einem Fußmarsch von etwa einer halben Stunde die Grenze im Walde, die er in der Richtung nach St. Arnual überschritt. Ohne angehalten worden zu sein, ging er sodann bis zur Ulanenkaserne in Saarbrücken, von wo aus er mit der Straßenbahn bis Bischmisheim fuhr. Von dort begab er sich zu Fuß durch das Ensheimer Tal bis zum Flugplatz in Ensheim. Er wählte dann, um nicht gesehen zu werden, einen Standort zwischen Obersheim und dem Wingersberg, von wo aus der den Flugplatz gut übersehen konnte.
Der Angeschuldigte stellte fest, daß auf dem Flugplatz etwa 50 Arbeiter mit Planierungs- und Ausbesserungsarbeiten beschäftigt waren. Bauten oder auch nur Vorbereitungen zu solchen konnte er nicht wahrnehmen. Die Größenverhältnisse schätzte er und gelangte so zu dem Ergebnis, daß der Flugplatz etwa einen Kilometer lang und 700 Meter breit sei. Als Anhaltspunkt will er dabei die Erinnerung an eine zehn Meter lange Leiter im Elternhause benutzt haben, die jedoch in Wirklichkeit nur etwa acht Meter lang ist. Die Lage des Flugplatzes stellte der Angeschuldigte durch Prüfung der Entfernung des Platzes von Ensheim und von der Straße Ensheim / St. Ingbert fest.
Von seinem Standort aus machte der Angeschuldigte etwa zehn bis fünfzehn Aufnahmen von dem Flugplatz, und zwar nach den Anweisungen Godards in der Art der Panoramaaufnahmen, so daß alle Bilder zusammengestellt ein Gesamtbild des Flugplatzes ergeben sollten.
Über die Handhabung des Fotoapparates hatte der Angeschuldigte zuvor sich durch Sauerwein, den er nach seiner Ankunft in Saarbrücken vor seiner Weiterfahrt nach Bischmisheim aufgesucht hatte, unterrichten lassen. Dabei hatte er dem Sauerwein noch einen verschlossenen Zettel für seine, des Angeschuldigten, Ehefrau übergeben.
Der Angeschuldigte war bis zum Einbruch der Dunkelheit am Flugplatz geblieben und begab sich alsdann in der Nacht in die eheliche Wohnung zu seiner Ehefrau, der er von seiner Tätigkeit Mitteilung machte. Er versuchte dabei, ihr durch die Hingabe von Geld seine Tätigkeit schmackhaft zu machen und übergab ihr auch einen kleinen Zettel mit einer fingierten Pariser Anschrift. Die Ehefrau des Angeschuldigten ging aber auf sein Angebot nicht ein, sondern machte am 3. September 1937 der Behörde von dem Treiben ihres Ehemannes Mitteilung.
Die Rückreise nach Metz bewerkstelligte der Angeschuldigte ebenso wie die Einreise. Nachdem er die Grenze heimlich überschritten hatte, meldete er sich bei dem französischen Zollamt in Spichern mit der Bitte, Godard von seiner Rückkehr zu unterrichten, wie ihm dies von Godard befohlen worden war. Er wurde sodann mit einem Kraftwagen nach Forbach gebracht und dort von einem Angehörigen des Commissariat spécial mit einer Fahrkarte nach Metz versehen. Nach der Ankunft in Metz wurde der Angeschuldigte im Hotel Regina von Godard aufgesucht. Er erstattete diesem Bericht und fertigte auch auf sein Geheiß eine Skizze von dem Flugplatz in Ensheim an. Die Skizze befriedigte jedoch Godard nicht; der Angeschuldigte mußte bei einer späteren Reise nach Ensheim eine neue Skizze anfertigen. Als Lohn für die Erledigung seines ersten Auftrages erhielt der Angeschuldigte 100 frcs.
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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002