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Anhang (1): Die Anklageschrift


Der Sachverhalt
[Fortsetzung]

Der fünfte Auftrag der ersten Reihe.

Etwa Ende September1937 beauftragte Godard den Angeschuldigten, in Rohrbach bei St. Ingbert zu erkunden, ob dort ein freies Gelände als Platz zum Landen und Starten von Flugzeugen hergerichtet worden war, wie dies Godard bereits von dritter Seite erfahren hatte. Der Angeschuldigte sollte, um die dem Godard bereits gemachten Angaben nachprüfen zu können, feststellen, ob bei Rohrbach entweder der erwähnte Platz  schon angelegt oder ob das Gelände geeignet wäre, im Kreigsfall ohne besondere Herrichtung als Nothafen verwendet zu werden. Dazu sollte der Angeschuldigte die Gegend bei Rohrbach aufsuchen und vor allem feststellen, ob der Boden weich, sandig, hart oder uneben war. Ausgerüstet mit 30 RM Reisespesen, begab sich der Angeschuldigte nach heimlichem Grenzübertritt über Saarbrücken nach Rohrbach. Dort suchte er, als harmloser Spaziergänger getarnt, die Gegend von Rohrbach etwa zwei Stunden lang nach einem Fluggelände ab. Er traf hierbei weder auf ein fertig hergerichtetes noch auf ein geeignetes Gelände. Das Gelände war vielmehr nach seiner Auffassung zu uneben und zu sandig.

Der Angeschuldigte berichtete dem Godard von seinen Feststellungen, der ihm noch von der ihm von anderer Stelle gemachten Mitteilung Kenntnis gab und ihm 100 frcs. Belohnung aushändigte.

[Weiter]


Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939




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