Anhang (1): Die Anklageschrift
Der Sachverhalt
[Fortsetzung]
Der sechste Auftrag der ersten Reihe.
Anfang Oktober 1939 schickte Godard den Angeschuldigten mit dem Auftrage nach Trier, festzustellen, ob die dortige Zeppelinwiese für eine Flughafenanlage hergerichtet würde. Dazu sollte der Angeschuldigte ermitteln, ob Flugzeughallen und Kasernenbauten vorhanden seien oder errichtet würden. Godard erklärte dabei dem Angeschuldigten, daß nach einer ihm gemachten Mitteilung derartige Anlagen dort vorhanden sein müßten.
Ausgerüstet mit 35 RM Reisespesen, überschritt der Angeschuldigte auf dem üblichen Wege die Grenze, fuhr von Saarbrücken nach Trier und erkundigte sich dort nach der Zeppelinwiese. Da er keine befriedigende Antwort erhielt, machte er sich selbst auf den Weg. Nach etwa einstündigem Suchen fand er außerhalb der Stadt auf dem linken Moselufer (an einer Straße von Wasserbilligerbrück - Trier - Euren) eine große Wiese. Diese schien ihm das einzig geeignete Gelände zu einer Flugplatzanlage in der Umgegend von Trier zu sein. Irgendwelche Bauten stellte er nicht fest.
Der Angeschuldigte fuhr alsbald auf dem üblichen Wege nach Metz zurück und erstattete dem Godard Bericht. Dieser war mit den Beobachtungen zufrieden und gab dem Angeschuldigten 150 frcs. Belohnung.
[Weiter]
Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002