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Anhang (3): Die Urteilsbegründung


II.    Der Sachverhalt

    Der neunte Auftrag der ersten Reihe

Mitte November 1937 wurde Kiel von Godard neuerlich mit Erkundungen auf dem Flugplatz in Karlsruhe beauftragt. Diesen Flugplatz hatte der Angeklagte bereits Mitte September 1937 - Auftrag Nummer 4 - ausgespäht. Godard gab dem Angeklagten auf, eingehend nachzuforschen, ob Ausschachtungen und sonstige Veränderungen militärischer und baulicher Art feststellbar seien. Kiel sollte zu diesem Zwecke das gesamte um den Flugplatz liegende Gelände abstreifen.

Versehen mit 50 RM Reisespesen, überschritt der Angeklagte wie üblich heimlich die Grenze und fuhr sodann über Saarbrücken nach Karlsruhe. Am Flugplatze angekommen, versuchte er die Grenze des gesamten Platzes abzuschreiten, mußte aber davon Abstand nehmen, weil er auf eine Wache stieß. Gleichwohl konnte er feststellen, daß keinerlei bauliche Veränderungen vorgenommen waren. Auch die Truppenstärke schien ihm die gleiche zu sein wie im September 1937. Er konnte lediglich beobachten, daß etwa zehn kleine Jagdflugzeuge mehr vorhanden waren, als bei seiner ersten Reise.

An demselben Tage nach Metz zurückgekehrt, erstattete der Angeklagte dem Godard Bericht, für den dieser ihn in gewohnter Weise entlohnte.

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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939




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