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Anhang (3): Die Urteilsbegründung


II.    Der Sachverhalt

    Der achte Auftrag der ersten Reihe

Den nächsten Auftrag erteilte Godard dem Angeklagten Ende Oktober, Kiel sollte den Flugplatz Butzweilerhof bei Köln ausspähen. Er sollte feststellen, welche wichtigen Bauten der Wehrmacht, wie Kasernen und Flugzeughallen, ferner welche Formationen und gegebenenfalls wie viele Truppen vorhanden seien. Weiter sollte er genaue Angaben über die Typen der dort angetroffenen Flugzeuge machen. Godard legte besonderen Wert auf die Feststellung der Größe und Länge des Flugplatzes, von dem er eine Fotografie in Besitz hatte. Bei den Kasernen und Flugzeughallen wünschte er genaue Angaben über die Größe und Zahl. Die Art der Wehrmachtformationen sollte der Angeklagte an den Kragenspiegeln feststellen.

Mit etwa 50 RM Reisespesen versehen, überschritt der Angeklagte wie üblich heimlich die Grenze und fuhr mit der Eisenbahn über Trier nach Köln, wo er sich alsbald zum Flugplatz begab. Hier stellte er zunächst die Lage und Größe des Flughafens fest, die er auf etwa 1000 mal 900 Meter schätzte. Er ermittelte auf dem Flughafen je drei Kasernen und Flughallen. Die Kasernen schätzte er auf eine Größe von etwa 20 mal 10 Meter, die Flugzeughallen auf etwa 40 mal 80 Meter. Das Truppenfassungsvermögen der Kasernen schätzte er auf etwa 100 Mann, konnte aber nur etwa 30 Mann mit brauen Kragenspiegeln in ihrer Verwendung als Bedienungsmannschaften bei dem Landen der Flugzeuge feststellen. An Flugzeugen beobachtete er zwei große geschlossen bleibende Maschinen, denen beim Landen jeweils zwei Mann Besatzung in Uniform entstiegen.

Der Angeklagte begab sich sodann auf dem üblichen Wege nach Metz zurück, wo er dem Godard Bericht erstattete. Dieser war mit der Arbeit zufrieden und gab dem Angeklagten 150 Frcs.

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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939




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Last update: 20.12.2002