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Anhang (3): Die Urteilsbegründung


II.    Der Sachverhalt

    Der siebente Auftrag der ersten Reihe

Mitte Oktober 1937 beauftragte Godard den Angeklagten mit einer Erkundungsreise nach Wuppertal. Dieser sollte auf dem Flugplatze in Wuppertal-Langerfeld etwa vorhandene Wehrmachtanlagen und die Belegung mit Angehörigen der Luftwaffe feststellen sowie darüber hinaus alle militärisch wichtigen Vorgänge und Veränderungen genau ermitteln. Godard gab ihm bekannt, wie er von Wuppertal-Barmen nach Langerfeld zum Flugplatz gelangen könne, und versah ihn mit 60 RM Reisespesen.

Nach heimlichem Überschreiten der französisch-deutschen Grenze begab sich Kiel über Trier und Köln nach Wuppertal-Barmen, von wo aus er den Flugplatz Langerfeld mühelos fand. Von einem Standorte auf der hart am Flugplatze vorbeiführenden Straße machte er dann seine Beobachtungen. Er konnte jedoch weder Kasernen noch einen Flughafen der Wehrmacht feststellen. Er bemerkte lediglich eine kleine Halle, von etwa 20 mal 15 Meter Größe, an die seitlich noch eine kleine Wellblechbude angebaut war. Den mit Stacheldraht umzäunten, etwas Gefälle aufweisenden Platz hielt Kiel für einen Übungsplatz für Segelflieger. Er fuhr darauf nach Metz zurück und erstattete dem Godard Bericht. Fragen nach dem Vorhandensein von Ausschachtungen verneinte er. Er erhielt eine Belohnung von etwa 100 Frcs.

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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939




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