Anhang (3): Die Urteilsbegründung
II. Der Sachverhalt
Der elfte Auftrag der ersten Reihe
Anfang Dezember 1937 schickte Godard den Angeklagten zur erneuten Ausspähung nach Trier. Kiel sollte dabei die von ihm Anfang Oktober 1937 - Auftrag Nummer 6 - gemachten Feststellungen überprüfen und gegebenenfalls ergänzen. Nach der von Godard geäußerten Meinung müßten nunmehr Bauten oder Vorbereitungen zu solchen zu sehen sein. Sicherheitshalber sollte Kiel die ganze Umgegend von Trier ausspähen.
Der Angeklagte führte die Reise aus, wie oben beim sechsten Auftrage dargestellt worden ist. Er konnte aber ebensowenig wie bei dem früheren Auftrage in der Gegend der Zeppelinwiese bemerkenswerte Änderungen feststellen. An demselben Tage fuhr er dann nach Metz zurück und erstattete dem Godard Bericht, der jedoch bei seiner früheren Auffassung verblieb.
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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002