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Anhang (3): Die Urteilsbegründung


II.    Der Sachverhalt

    Der zwölfte Auftrag der ersten Reihe

In der zweiten Hälfte Dezember 1937, kurz vor Weihnachten, erhielt der Angeklagte von Godard den Auftrag, zu erkunden, ob in der Umgegend von Saarbrücken, und zwar auf der Wiese von St. Arnual, ein Flugplatz vorhanden sei. Dabei sprach Godard die Vermutung aus, daß der Flugplatz zu einem Militärflugplatz umgebaut worden sei. Der Angeklagte sollte dazu feststellen, ob die Errichtung von Bauten der Wehrmacht die Richtigkeit einer auf eine Meldung gestützten Vermutung des Godard bestätige.

Ausgestattet mit 20 RM Reisespesen, überschritt der Angeklagte auf dem üblichen Wege die Grenze. Auf dem ihm von früher her als Verkehrsflugplatze bekannten Flughafen von St. Arnual konnte er jedoch irgendwelche Veränderungen gegenüber früher nicht feststellen. Er berichtete dann dem Godard über das Ergebnis seiner Ermittlungen, worauf dieser erklärte, daß er eine ihm zugegangene frühere Meldung habe überprüfen wollen.

Bei den bisher geschilderten zwölf Aufträgen hatte der Angeklagte stets die Grenze heimlich überschritten und erst nach der Grenzüberschreitung Verkehrsmittel benutzt. Als einziger Personalausweis diente ihm dabei ein ihm von Godard übergebenes deutsches Arbeitsbuch.

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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939




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