Anhang (3): Die Urteilsbegründung
II. Der Sachverhalt
Der erste Auftrag der zweiten Reihe
Zwischen Weihnachten 1937 und Neujahr 1938 übergab Godard dem Angeklagten einen gefälschten Paß, ausgestellt auf den Namen Charles V a l l é. Für diesen Paß hatte sich Kiel auf Veranlassung des Godard fotografieren lassen und diesem drei Lichtbilder ausgehändigt. Godard erklärte dem Angeklagten, in dem ihm ausgehändigten Paß sei das Bild des rechtmäßigen Inhabers durch das Bild des Angeklagten ersetzt und dann der fehlende Teil des Stempels nachgezogen worden. Außerdem schärfte er dem Angeklagten noch ein, die Geburtsdaten gut auswendig zu lernen, damit er bei einer etwaigen Rückfrage nicht in Verlegenheit käme.
Am 30. Dezember 1937 erteilte Godard dem Angeklagten erneut den Auftrag, die genaue Lage und die Größenverhältnisse des neuen Flugplatzes in Ensheim/Saar, der Heimat des Angeklagten, und die inzwischen eingetretenen Veränderungen zu erkunden. Zur Ausführung des Auftrages übergab Godard dem Angeklagten eine Rückfahrkarte von Metz über Luxemburg, Trier und Saarbrücken nach Bischmisheim, 30 RM Reisespesen sowie ein französisches Lichtbildgerät
Ebenso wie es seiner Zeit Anfang August 1937 bei der Erteilung des ersten Auftrages der ersten Reihe der Fall gewesen war, erhielt der Angeklagte von Godard genaue Verhaltungsmaßregeln. Zunächst sollte er unauffällig feststellen, ob etwa Überwachungsmaßregeln getroffen seien. Besondere Vorsicht wurde ihm anempfohlen, sobald er mit dem Fotografieren beginnen würde. Vor ängstlichem Umsehen wurde er von Godard eingehend gewarnt. Am 31. Dezember 1937 fuhr der Angeklagte dann auf dem angegebenen Reisewege nach Bischmisheim und ging zu Fuß durch das Ensheimer Tal zum Flugplatze. Wie bereits bei dem ersten Auftrage der ersten Reihe dargestellt worden ist, schätzte der Angeklagte die Größenverhältnisse ab, fertigte eine Skizze an und machte einige fotografische Aufnahmen. Er hatte dabei nicht den Eindruck, daß er irgendwie aufgefallen sei, und machte sich dann alsbald auf den Rückweg über Ommersheim nach Oberwürzbach. Von hier fuhr er weisungsgemäß mit der Eisenbahn über Saarbrücken und St. Ingbert nach Igl und von dort über Luxemburg nach Metz. Um bei der Paß- und Devisenüberwachung in Igl keine Schwierigkeiten zu haben, trug der Angeklagte das Lichtbildgerät,, in ein Taschentuch eingewickelt, in der Hosentasche.
Nach der Ankunft in Metz verständigte Kiel von seinem Hotel aus Godard, dem er dann an dem folgenden Tag unter Übergabe einer Skizze und des Lichtbildgerätes eingehend über seine Wahrnehmungen berichtete, insbesondere darüber, daß etwa 50 Arbeiter an der Planierung des Platzes in Ensheim gearbeitet hätten. Die von ihm gefertigten Aufnahmen erwiesen sich aber nach der Angabe Godards als wenig brauchbar, da sie verschwommen waren. Der Angeklagte erhielt für die Erledigung dieses Auftrages von Godard in Abständen zweimal je 100 Frcs.
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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002