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Anhang (3): Die Urteilsbegründung


II.    Der Sachverhalt

    Der zweite Auftrag der zweiten Reihe

Nachdem der Angeklagte sich in der Folgezeit zwei Wochen lang untätig verhalten, von Godard aber noch brieflich 100 Frcs. erhalten hatte, erteilte dieser ihm am 14. Januar 1938 einen neuen Auftrag. Kiel sollte in der Nähe von Speyerdorf-Lachen in der Pfalz die Größenverhältnisse und die Lage des neu angelegten Flugplatzes ausspähen, außerdem die dort befindlichen Bauten, wie Flugzeughallen, Mannschaftsräume und Kasernen, die Truppenstärke und die Nummern der einzelnen Formationen feststellen. Dazu sollte er die Größenverhältnisse der vorhandenen Kasernen und Hallen ermitteln, um die Truppenstärke und die Anzahl der Flugzeuge feststellen zu können. Godard verbot dem Angeklagten streng, sich mit Fragen an einen Soldaten zu wenden. Zur Begründung für dieses Verbot gab Godard an, die Soldaten seien angewiesen worden, jeden verdächtigen Frager festnehmen zu lassen. Um den Angeklagten über die Kennzeichen der einzelnen Formationen zu unterrichten, zeigte Godard ihm in einem Buch Abbildungen der einzelnen Formationen der Luftwaffe und erklärte ihm dabei, daß die Kragenspiegel entweder gelb, braun oder rot seien. Kragenspiegel und Nummer seien zur Feststellung der Formation unbedingt notwendig. Zur Durchführung der Reise erhielt der Angeklagte von Godard diesmal eine internationale Rundreisefahrkarte mit dem Reiseweg Metz, Luxemburg, Trier, Koblenz, Mainz, Ludwigshafen, Neustand an der Weinstraße, Lachen und Speyerdorf, an Reisespesen den Betrag von 30 RM und etwa 80 luxemburgische Franken, ferner den Paß auf den Namen Charles Vallé. Godard unterrichtete den Angeklagten noch genau darüber, wie er am unauffälligsten an der Flugplatz herankommen könne, ohne sich durch unnötige Fragen verdächtig zu machen. Aus Tarnungsgründen mußte Kiel einen Koffer mit unverdächtigem Inhalt mitnehmen.

Am andern Morgen fuhr Kiel auf dem angegebenen Reisewege nach Neustadt und von dort weisungsgemäß mit dem Omnibus über Speyerdorf nach Lachen, von wo aus er dann nach kurzem Aufenthalt am Flugplatze vorbei nach Speyerdorf zurückging. Auf diesem Wege unterrichtete er sich über die Lage des Flugplatzes und schätzte seine Größe von Speyerdorf aus auf 800 mal 1500 Meter ab. Ein Abschreiten der Längen- und Breitenmaße erschien ihm jedoch zu gewagt. Von seinem Beobachtungsposten aus stellte der Angeklagte in einer Entfernung von etwa 100 Metern von ihm vier Flugzeughallen, in der Größe von etwa 80 mal 40 Meter, ferner drei zweistöckige Kasernenbauten von etwa 20 Metern Frontlänge fest. Aus der Größe der Kasernen schloß er auf eine Belegung von etwa 300 Mann. Auf dem Wege von Lachen nach Speyerdorf und während seines Rundganges in Speyerdorf selbst sah er mehrfach Soldaten der Luftwaffe mit gelben und braunen Kragenspiegeln, sämtlich aber ohne Regimentsnummern. Auf dem Bahnhofe in Neustadt fertigte er dann aus dem Gedächtnis eine Skizze an, die er zusammengerollt in der Westentasche auf seiner Rückreise nach Metz bei sich führte. Dort unterrichtete er am 16. Januar 1938  Godard mündlich von seinen Feststellungen und übergab ihm die gefertigte Skizze. Godard war mit dem Berichte zufrieden und händigte dem Angeklagten 300 Frcs. aus.

Kiel erhielt nun längere Zeit keinen neuen Auftrag. Godard begründete dies damit, daß ein Verdacht bei den Beamten der Grenzüberwachung vermieden werden solle. Auf Veranlassung des Godard gab sich Kiel nunmehr in Metz als Karl M ü l l e r aus. In diesem Zeitraum zwischen dem zweiten und dritten Auftrag erhielt er, wie auch sonst, freie Unterkunft und Kost, außerdem je einmal 300, 200 und 100 Frcs. als Taschengeld. Godard hielt ihn zum vorsichtigen Auftreten auch in Metz im Hinblick auf deutsche Agenten an.

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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939




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