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Anhang (3): Die Urteilsbegründung


II.    Der Sachverhalt

    Der dritte Auftrag der zweiten Reihe

Ende Februar 1938 beauftragte Godard den Angeklagten, wieder  nach Ensheim zu fahren, um ein Fortschreiten der Bauarbeiten am Flugplatze festzustellen, insbesondere zu erkunden, ob Ausschachtungen vorgenommen worden seien. Godard händigte ihm wiederum den falschen Paß Charles Vallé, eine internationale Reisefahrkarte und als Reisespesen 25 RM und 30 luxemburgische Franken aus. Auch diesmal wieder erhielt Kiel die üblichen Verhaltungsmaßregeln.

Der Angeklagte trat am 25. Februar 1938 die Reise nach Ensheim über Luxemburg, Trier, Saarbrücken und Bischmisheim an. Am Flugplatz in Ensheim konnte er einen wesentlichen Fortschritt der Bauarbeiten nicht feststellen, dagegen beobachtete er, daß immer noch Planierungsarbeiten vorgenommen wurden.

Er machte sich bald auf die Rückreise und erstattete dem Godard Bericht, daß wesentliche Änderungen auf dem Flugplatze in Ensheim nicht festzustellen, die Planierungsarbeiten wegen schlechten Wetters nicht erheblich fortgeschritten und Ausschachtungen nicht wahrzunehmen gewesen seien. Godard gab ihm für die Ausführung dieses Auftrages 100 Frcs. 

Vier Wochen lang wurde nun Kiel nicht durch Godard beschäftigt. Er erhielt während der Pause zweimal je 100 Frcs. Taschengeld und eine carte d'identité auf den Namen Karl M ü l l e r zum Vorzeigen bei etwaigen polizeilichen Überprüfungen in Metz oder sonst in Frankreich.

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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939




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