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Home / Die Ensheimer Geschichte im Überblick / Ausschnitte aus dem politisch-kulturellen und sozialen Leben in Ensheim
Seit 1538 war das Kloster Wadgassen alleiniger Grundherr in Ensheim und hatte die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit inne. Das bedeutete zum einen, daß alle Abgaben und Fronen, welche die Dorfbewohner zu leisten hatten, der Abtei zufielen und daß zum anderen alle Rechtsstreitigkeiten vom Kloster geschlichtet werden mußten.
Dr. Hans Wenzel, Mandelbachtal, der die Berichte des Prämonstratenser-Chorherrn und Ommersheimers Pfarrers Friedrich Stortz, an das Klosters Wadgassen zwischen 1701 und 1721 untersucht hat, schreibt:
"Das Kloster Wadgassen besaß das Alleinverkaufsrecht von Salz und Tabak in den Dörfern, die seiner Herrschaft unterstanden. Es handelt sich um ein landesrechtliches Regal, von dem Wadgassen mehrere besaß. Eine Verkaufsstelle für Salz, die sog. 'Salzkammer' mit einer vom Kloster beauftragten Person befand sich auch in Ensheim."
Über die Pflichten der Ensheimer Untertanen berichten eine ganze Reihe von Zeugnissen, von denen Michael Tritz 1901 die wichtigsten veröffentlicht hat.
So mußten die Ensheimer
und anderes mehr.
Als Gemeindebürger genoß man allerdings auch Vergünstigungen:
Die Ensheimer Untertanen waren Leibeigene des Klosters,
d.h., sie durften nicht ohne klösterliche Erlaubnis Ensheim verlassen und auch nicht ohne
Genehmigung heiraten. Wollte jemand Ensheim verlassen, mußte er sich bei den Mönchen freikaufen. Im "Heebregister der Wadgassischen Propstei zu Ensheim" von 1783 ist nachzulesen, daß für jeden Umzug zwischen 3 bis 22 Gulden bezahlt worden sind! |
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Andererseits mußten auch Neuankömmlinge um die Erlaubnis nachsuchen, sich in Ensheim als Hintersasse des Klosters niederlassen zu dürfen - natürlich gegen Gebühr! Im 18. Jahrhundert wurde für das Hintersassenrecht 6 Gulden pro Jahr berechnet.
Obwohl die Ensheimer, wie es scheint, insgesamt mit ihrem Los unter Wadgasser Herrschaft zufrieden gewesen waren, jedenfalls bis zum beginnenden 17. Jahrhundert, gab es später immer wieder Konflikte mit dem Abt wegen den zu leistenden Abgaben und den Fronen, vor allem im 18. Jahrhundert. Es gab deswegen mehrere Prozesse zwischen Wadgassen und Ensheim, die bis vor das Reichskammergericht gingen. Auch wurden mehrere Vergleiche geschlossen, um die Streitigkeiten zwischen Wadgassen und Ensheim zu beenden. Von daher ist es nachvollziehbar, warum die Ensheimer nach der Flucht der Wadgasser Mönche 1792 der bisherigen Herrschaft keine Träne nachweinten - zumal es ja zunächst so aussah, als könnten sie die ehemaligen Wadgassischen Besitzungen behalten.
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Last update: 27.12.2004 © Paul Glass 1997 - 2001 ff