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Extra-Info: Der Westfälische Frieden (1648)


Mit dem Westfälischen Frieden von Münster und Osnabrück endete am 24. Oktober 1648 der verheerende Dreißigjährige Krieg in Europa. Die am Krieg beteiligten Mächte hatten seit 1644 verhandelt, um am Ende in zwei Verträgen den Frieden wiederherzustellen:

Die beiden Verträge enthielte drei Hauptbereiche:

  1. den Bereich Konfession
  2. den Bereich Verfassung
  3. den Bereich Gebietsveränderungen

Im konfessionellen Bereich wurde der bisherige Grundsatz Cuius regio, eius religio beibehalten, d.h., der Herrscher eines Gebietes bestimmt nach wie vor die Religion seiner Untertanen. Der Calvinismus wurde als Religion neben Katholizismus und Protestantismus vom Reich anerkannt. Die katholischen Kurstimmen blieben auf Dauer erhalten.

Im Bereich der Verfassung erlangten die deutschen Reichsstände volle innere Souveränität, die sog. Landeshoheit ohne Einschränkung. Der einzige Vorbehalt: Bündnisse und Kriege durfte sich nicht gegen Kaiser und Reich richten. Der Kaiser brauchte fortan bei seinen Reichsgeschäften und bei der Reichsgesetzgebung die Zustimmung der Reichsstände. Damit wurde das Reich sehr geschwächt und die Macht der Landesfürsten gestärkt.

Nachfolgend die wichtigsten Gebietsveränderungen:


Benutzte Literatur:


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