Anhang (3): Die Urteilsbegründung
II. Der Sachverhalt
Während seiner Strafverbüßung Anfang 1937 lernte der Angeklagte die Häftlinge S a u e r w e i n und W e i ß g e r b e r kennen. Durch Sauerwein und dessen Mutter wurde er darauf aufmerksam gemacht, daß er unter Umständen bei einem Schneidermeister in Forbach (Frankreich) Arbeit finden könnte.
Der Angeklagte verblieb aber zunächst bei seiner Familie in Ensheim. Etwa am 27. Juli 1937 fuhr er nach St. Ingbert in der Absicht, die von dem Amtsgericht in Starnberg durch Urteil vom 8. Juni 1937 gegen ihn wegen Betruges verhängte Strafe von sechs Wochen Gefängnis anzutreten. Vor dem Gefängnis in St. Ingbert, in dem er die Strafe zu verbüßen hatte, änderte er aber seinen Entschluß und fuhr nach Saarbrücken zurück.
Der Angeklagte suchte hier den Sauerwein auf, den er alsbald nach den Möglichkeiten fragte, die französische Grenze heimlich zu überschreiten. Er erklärte ihm dabei, daß er beabsichtige, sich in Frankreich Arbeit zu suchen. Sauerwein riet ihm, die französische Grenze heimlich hinter dem "Südfriedhof" bei Saarbrücken zu überschreiten, wobei er ihn darauf hinwies, daß die Grenze in westlicher Richtung unmittelbar hinter dem "Südfriedhof" verlaufe. Kiel ging darauf zunächst die Landstraße in der Richtung nach dem "Südfriedhof" entlang, verließ die Straße aber vorher und wandte sich nach links. Auf diese Weise erreichte er im Walde des Spicherer Berges die ihm durch einen im Walde bemerkten Grenzstein kenntlich werdende Grenze. Auf einem Pfad begab er sich dann in der Richtung nach Spichern. Beim Verlassen des Waldes traf er auf einen Soldaten der Garde mobile, von dem er angehalten und nach seinem Ziele sowie nach seinen Ausweispapieren gefragt wurde. Der Angeklagte erklärte, er besitze als Ausweis lediglich das Arbeitsbuch und beabsichtige, in Frankreich Arbeit zu suchen. Er wurde darauf von dem Angehörigen der Garde mobile auf dessen Motorrad zum Spezialkommissariat auf den Bahnhof in Forbach gebracht, wo er eingehend vernommen wurde.
Der Angeklagte gab dabei an. er sei wegen einer noch zu verbüßenden Gefängnisstrafe aus Deutschland geflohen. Von dem vernehmenden Beamten wurde ihm erklärt, es werde ihm nicht so ohne weiteres gelingen, Arbeit zu finden, vielleicht aber sei es ihm möglich, sich auf andere Weise nützlich zu machen. Den Vorschlag des Beamten, in die Fremdenlegion einzutreten, lehnte der Angeklagte ab. Der Beamte sagte dann, daß es ja auch noch eine andere Art gäbe, Geld zu verdienen; so könne er zum Beispiel für Frankreich in Deutschland arbeiten. Durch die weitere Äußerung des Beamten, es gäbe sehr Vieles in Deutschland, vor allem bei der Wehrmacht, was man in Frankreich wissen möchte, wurde dem Angeklagten klar, daß er zu Spionagezwecken gegen Deutschland eingesetzt werden sollte. Die von ihm wegen der noch in Deutschland zu verbüßenden Strafe geäußerten Bedenken wurden von dem Beamten zerstreut, und nach längerem Überlegen erklärte sich der Angeklagte bereit, für Frankreich Spionagedienste zu leisten.
Nachdem er noch einen Tag und eine Nacht in Forbach verbracht hatte, wurde er am andern Morgen abgeholt und nach Metz gebracht. Sein Begleiter äußerte zu ihm, er wisse ja, worum es sich handle; er müsse bei seiner zukünftigen Arbeit vorsichtig zu Werke gehen. Der Begleiter stellte sich ihm als Monsieur G o d a r d vom commissariat spécial der Zentrale in Metz vor. Der Angeklagte wurde in Metz im Hotel Regina untergebracht und erhielt 50 Frcs. mit dem Auftrage, seinen Anzug bei einem Althändler, gegebenenfalls gegen Aufgeld, umzutauschen.
Bei der Persönlichkeit des Godard handelt es sich vermutlich um den Angehörigen der französischen Polizeidirektion in Straßburg Jean B e c k e r.
Die von dem Angeschuldigten für Godard unternommenen Reisen gliedern sich in zwölf Reisen, die er in der Zeit von August bis Dezember 1937 ausgeführt und bei denen er jedesmal die Grenze heimlich überschritten hat, sowie in sechzehn weiteren Ausspähungsreisen, bei denen mit gefälschtem Paß als Eisenbahnreisender über die Grenze gekommen ist.
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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002