Anhang (3): Die Urteilsbegründung
II. Der Sachverhalt
Der dritte Auftrag der ersten Reihe
Ende August oder Anfang September 1937 beauftragte Godard den Angeklagten mit einer Reise nach Speyer am Rhein. Kiel sollte auf dem Flugplatze in unmittelbarer Nähe von Speyer feststellen, ob und bejahendenfalls welche Truppen dort untergebracht und welche Bauten bereits errichtet oder noch im Bau seien. Die Größenverhältnisse und die Lage des Flugplatzes waren Godard bereits bekannt.
Nach heimlichem Grenzübertritt, wie beim ersten Auftrag geschildert, fuhr Kiel von Saarbrücken mit der Straßenbahn nach Bischmisheim und von dort mit der Eisenbahn nach Speyer. Nachdem er hier den Flugplatz durch Fragen ausfindig gemacht hatte, konnte er keine truppen feststellen, auch nicht in der Stadt Speyer selbst. Kasernen beobachtete er gleichfalls nicht. Da er somit annahm, daß der Flugplatz von der Wehrmacht nicht belegt sei, betrachtete er seinen Auftrag als erledigt und reiste noch an demselben Tage über Neustadt und Kaiserslautern nach Bischmisheim, von wo er auf dem gewohnten Wege nach Metz gelangte. Mit seinem Berichte war Godard zufrieden. Kiel erhielt eine Belohnung, deren Höhe nicht mehr festgestellt werden kann.
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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002