Anhang (3): Die Urteilsbegründung
II. Der Sachverhalt
Der vierte Auftrag der ersten Reihe
Mitte September 1937 erhielt der Angeklagte von Godard den Auftrag, den Flugplatz von Karlsruhe nach Belegung mit Truppen und nach Wehrmachtbauten auszuspähen. Er wurde angewiesen, die Farbe der Kragenspiegel der Luftwaffenangehörigen - ob braun oder gelb - festzustellen, ferner zu erkunden, ob neue Wehrmachtbauten bereits errichtet oder ob Ausschachtungen, die auf die Errichtung derartiger Neubauten schließen ließen, vorhanden seien. Besonderen Wert legte Godard auf die Feststellung, ob sich auf diesem Flugplatze größere Kampfflugzeuge oder kleinere Jagdflugzeuge befänden. Mit einem Spesenbetrag von 50 RM überschritt Kiel auf dem üblichen Wege heimlich die Grenze und begab sich über Zweibrücken und Landau nach Karlsruhe. Dort am Flugplatz angekommen, stellte er fest, daß der Platz mit etwa 50 Mann Truppen belegt war, die zum größten Teile braune, zum geringeren Teile gelbe Kragenspiegel trugen. Kiel bemerkte ferner einen zweistöckigen Kasernenblock, der nach seiner Schätzung mehr Truppen fassen konnte, als sich dort befanden. Vor einer der drei mittelgroßen Flugzeughallen bemerkte er vier kleine feldgraue Jagdflugzeuge. Neubauten oder bemerkenswerte Ausschachtungen konnte er nicht feststellen. Die bereits vorhandene Kaserne war neu. Kiel hatte den Eindruck, der Flugplatz Karlsruhe sei ein Zivilflughafen, der von der Wehrmacht nur mäßig belegt sei.
Nach seiner Rückkehr nach Metz berichtete Kiel dem Godard mündlich über seine Feststellungen in dem geschilderten Umfange, mit denen dieser zufrieden war. Kiel erhielt 200 Frcs. Belohnung.
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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002