Anhang (3): Die Urteilsbegründung
II. Der Sachverhalt
Der fünfte Auftrag der ersten Reihe
Etwa Ende September1937 beauftragte Godard den Angeklagten, in Rohrbach bei St. Ingbert zu erkunden, ob dort ein freies Gelände als Platz zum Landen und Starten von Flugzeugen hergerichtet worden sei, wie dies Godard bereits von dritter Seite erfahren hatte. Der Angeklagte sollte, um die dem Godard bereits gemachten Angaben nachprüfen zu können, feststellen, ob bei Rohrbach entweder der erwähnte Platz schon angelegt oder ob das Gelände geeignet wäre, im Kriegsfalle ohne besondere Herrichtung als Flufplatz verwendet zu werden. Dazu sollte der Angeklagte die Gegend bei Rohrbach aufsuchen und vor allem feststellen, ob der Boden weich, sandig, hart oder uneben sei. Ausgestattet mit 30 RM Reisespesen, begab sich der Angeklagte nach heimlichem Grenzübertritt über Saarbrücken nach Rohrbach. Dort suchte er, als harmloser Spaziergänger getarnt, die Gegend von Rohrbach etwa zwei Stunden lang nach einem Fluggelände ab. Er traf hierbei weder auf ein fertig hergerichtetes noch auf geeignetes Gelände. Das Gelände war vielmehr nach seiner Auffassung zu uneben und zu sandig.
Der Angeklagte berichtete dem Godard von seinen Feststellungen, der ihm noch von der ihm von anderer Stelle gemachten Mitteilung Kenntnis gab und ihm 100 Frcs. Belohnung aushändigte.
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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002