Anhang (3): Die Urteilsbegründung
II. Der Sachverhalt
Der sechzehnte Auftrag der zweiten Reihe
Etwa Mitte Januar 1939 erzählte Godard dem Angeklagten, er habe dem Glier 400 RM geschickt und warte nunmehr auf Nachricht. Bis Ende Januar 1939 ließ Glier aber nichts von sich hören. Godard beauftragte deshalb den Angeklagten, am 29. Januar 1939 nach Duisburg zu fahren, um Glier zu einer endgültigen Erklärung über die Möglichkeiten der Beschaffung von Dienstvorschriften der deutschen Wehrmacht aufzufordern.
Der Angeklagte begab sich wieder mit dem Paß Piccattis auf die Reise. Bei der Einreise auf dem Hauptbahnhofe in Aachen wurde er festgenommen, weil der Paß als gefälscht erkannt wurde.
Der Angeklagte hatte bei seiner Vernehmung in Aachen zunächst weisungsgemäß behauptet, daß er Charles Piccatti heiße, und im übrigen die ihm bekannten Personalien des Piccatti angegeben.
Auf Grund der Angaben des Angeklagten wurde alsdann auch Glier verhaftet. Dieser ist durch Urteil des Reichskriegsgerichts vom 14. September 1939 wegen Landesverrats zum Tode verurteilt worden. Das Urteil ist am 4. Oktober 1939 vollstreckt worden.
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Quelle: Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof Berlin [AZ 2 J 153/38 g.] vom 29.12.1939
© Paul Glass 1997 - 2002 ff
Last update: 20.12.2002