ENSHEIM Homepage


Extra-Info: Zwangssterilisationen während der NS-Diktatur 1933 - 1945


Die nachfolgende Übersicht über den Ablauf des Verfahrens zur Zwangssterilisation beruht auf einem ausgezeichneten und sehr informativen Aufsatz von Astrid Ley, M.A.  vom Institut für die Geschichte der Medizin an der Universität Erlangen (s. Quellen).

Astrid Ley hat den Verfahrensablauf am Beispiel der Stadt Schwabach bei Nürnberg untersucht und beschrieben. Da das ganze Prozedere bis in die Details gesetzlich geregelt war, dürften diese Verfahren auch im restlichen Deutschland so oder so ähnlich abgelaufen sein. 

Hinweise auf weitere im Internet dokumentierte Fälle bitte per E-Mail an mich.


3.    Der Ablauf des Verfahrens: 
Von der Anzeige bis zur Operation
  1. Meldung bzw. Anzeige potentiell oder tatsächlich erbkranker oder sozial auffälliger Personen durch

    andere Behörden Hausärzte oder andere Ärzte Denunziation seitens der Mitbürger


  2. Erfassung der gemeldeten bzw. angezeigten Personen durch das zuständige Staatliche Gesundheitsamt


  3. Begutachtung durch den Amtsarzt des Gesundheitsamtes


  4. Erstellung einer amtsärztlichen Expertise, die in der Regel mit einem Antrag auf Unfruchtbarmachung verbunden war


  5. Vorladung des Betroffenen in das Gesundheitsamt (notfalls mit polizeilichem Zwang)


  6. Weiterleitung der amtsärztlichen Expertise und des "Antrags auf Unfruchtbarmachung" an das zuständige Erbgesundheitsgericht (bei einem Amts- oder Landgericht angegliedert)


  7. Mündliche Verhandlung vor dem Erbgesundheitsgericht, besetzt mit drei "Erbgesundheitsrichtern"
    Arzt Amtsrichter Arzt

    Die mündliche Verhandlung war nichtöffentlich. In der Regel dauerten die Verhandlungen nicht viel mehr als 10 Minuten; es wurde also im wahrsten Sinne des Wortes  kurzer Prozess mit den Betroffenen gemacht: meist wurde nur das amtsärztliche Gutachten verlesen, das die Betroffenen bis dahin nicht kannten, so dass sie davon unvorbereitet überrascht wurden. Gelegentlich wurden sog. "Sachverständige" hinzugezogen, die aber in der Regel medizinische Laien waren.


  8. Entscheidung über die Sterilisation: 

     

    Sterilisationsbeschluss

    [Beispiel: Urteil des Erbgesundheitsgerichtes Bonn vom 23.09.1937]

     

    Möglichkeit einer Beschwerde beim Erbgesundheitsobergericht

    endgültige Entscheidung

    Sterilisations-
     beschluss 

     

    Ablehnung
    des
    Sterilisations-
    beschlusses

     

     

     

     

     

     

    Ablehnung des Antrags

  9. Durchführung der Sterilisation in einem öffentlichen Krankenhaus

     

    "freiwillig"

     

     

    auf dem Wege der Zwangsvollstreckung
    (unter Einsatz polizeilicher Zwangsmittel)


Quellen: 


Zurück zum Anfang des Dokuments

Zur Extra-Info: Zwangssterilisationen während der NS-Diktatur 1933 - 1945

  1. Die gesetzliche Grundlage:
    Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GZVeN) vom 14. Juli 1933
  2. Die Zielgruppe des Gesetzes

Zu weiteren Ensheimer Ehrenbürgern

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zur Mindmap

Zum nächsten Kapitel: "Das Ensheimer Schulwesen"



eMail an den Webmaster

© Paul Glass 1997 - 2001 ff