Astrid Ley hat den Verfahrensablauf am Beispiel der Stadt Schwabach bei Nürnberg untersucht und beschrieben. Da das ganze Prozedere bis in die Details gesetzlich geregelt war, dürften diese Verfahren auch im restlichen Deutschland so oder so ähnlich abgelaufen sein.
Hinweise auf weitere im Internet dokumentierte Fälle bitte per E-Mail an mich.
andere Behörden | Hausärzte oder andere Ärzte | Denunziation seitens der Mitbürger |
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Arzt | Amtsrichter | Arzt |
Die mündliche Verhandlung war nichtöffentlich. In der Regel dauerten die Verhandlungen nicht viel mehr als 10 Minuten; es wurde also im wahrsten Sinne des Wortes kurzer Prozess mit den Betroffenen gemacht: meist wurde nur das amtsärztliche Gutachten verlesen, das die Betroffenen bis dahin nicht kannten, so dass sie davon unvorbereitet überrascht wurden. Gelegentlich wurden sog. "Sachverständige" hinzugezogen, die aber in der Regel medizinische Laien waren.
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Sterilisationsbeschluss [Beispiel: Urteil des Erbgesundheitsgerichtes Bonn vom 23.09.1937]
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Ablehnung des Antrags |
Durchführung der Sterilisation in einem
öffentlichen Krankenhaus
"freiwillig"
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auf dem Wege der Zwangsvollstreckung |
Quellen:
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Zur Extra-Info: Zwangssterilisationen während der NS-Diktatur 1933 - 1945
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© Paul Glass 1997 - 2001 ff