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Extra-Info: Das Reichskammergericht


Das Reichskammergericht war das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Es wurde im Jahre 1495 von den Reichsständen durchgesetzt und stand unter der Leitung eines vom deutschen Kaiser ernannten Kammerrichters, der dem hohen Reichsadel angehören mußte.

Außerdem gab es

Das Reichskammergericht hatte verschiedene Zuständigkeitsbereiche:

Das Reichskammergericht hatte seinen Sitz in Wetzlar, aber nicht durchgängig.

Die Prozesse wurde schriftlich geführt, was zu einer aufgeblähten Bürokratie, riesigen Aktenbergen, einer gewissen Schwerfälligkeit und damit  zu einer langen Prozeßdauer führte; andererseits verdanken wir dieser Tatsache sehr viele Akten, die manche Konflikte aus früheren Zeiten besser beleuchten. Insofern sind die RKG-Akten nicht nur für Landeskundler, sondern auch für Genealogen interessant, die hier auf eine schier unerschöpfliche Materialfülle stoßen.

Die RKG-Akten sind übrigen nach Gebieten auf die einzelnen Staatsarchive aufgeteilt, während der sog. unteilbare Bestand (Urteile, Terminlisten, Zeugenlisten etc.) bei der Außenstelle des Koblenzer Bundesarchivs in Frankfurt (Stadtarchiv) gelagert werden. Es handelt sich dabei oft um sehr umfangreiche Aktenbündel, die durchaus mehrere hundert Seiten umfassen können.


Benutzte Literatur:


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