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Extra-Info: Ein Vertrag über das Asche- und Pottaschebrennen im Ensheimer Wald aus dem Jahr 1710


Im 17. und 18. Jh. gab es sog. Waldgewerbetreibende, die einer Arbeit im Wald nachgingen. Dazu zählten auch die Aschen- oder Pottaschenbrenner, die beispielsweise Rohstoffe für die aufstrebende Glasindustrie, etwa in St. Ingbert, Asche bzw. Pottasche produzierten.

Uns liegt ein Vertrag vor, der am 14. Juli 1710 zwischen dem Ensheimer Lorenz Minerath; dem wadgassischen Hofmann auf dem Sitzweiler Hof, Matthias Hess und dem Kloster Wadgassen als Waldbesitzer abgeschlossen wurde.

Bei Lorenz Minerath ist es nicht genau klar, ob es sich um Vater oder Sohn handelt. Der Küfer Lorenz Minerath (Minart) wird am 18.01.1680 anläßlich der Taufe seines Sohnes Johann Heinrich (bei Wüstner, Nr. 1816 auch: Hans Stephan Lorenz) im ältesten EKB von Bischmisheim (Urkunden-Nr. 1680 11/03) als in Eschringen wohnhaft erwähnt, wird aber in der Einwohnerliste von 1702 als Ensheimer aufgeführt.

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Auszug aus dem Vertrag

Kundt undt zu wissen seye hiemit jedermänniglich daß gestaben (?) sich ein accord getroffen zwischen dem gotteßhauß Wadgassen einerseithen undt Mattheiß Hess, Loretz Minorath andrerseithen vor Saline, potage undt Aschen zu brennen in dem Waldt Entzheimer Bahn, eigentsamblich zugehörig genanntem gotteßhauß.

Erstlich sollen Mattheiß Hess undt Lorentz Minorath in gemeltem Waldt brennen Aschen allein die dühre stöck undt waß ufrichtig stehet in dem Waldt vor auff die glaßhütten des gotteßhauseß, aber wohl vorsichtig sein, daß in dem Waldt kein Schaden geschehe, undt auch keinem anderen alß dem gotteßhauß selbige Aschen verkauffen - also werden sie haben von dem genannten gotteßhauß vor die quarth aschen waß die andren Leuth bekommen, so in mehr gemeldtem Waldt vor obgedachte abthey gebrännt.

Zweitenß sollen sie brennen in gemeldtem Waldt Aschen vor Saline undt potage zu machen, aber Ihnen ist gantz und gahr nicht erlaubt holtz zu hauen alß allein Weißholtz oder sonsten gantz dühr ist, In Summa daß geringste nicht zu hauen waß Früchte traget oder seye es wie es wolle dem Waldt kein Schaden zufügen, undt solle Ihnen von dem Waldtförster ahngezeigt werden; also solle auch obberührte abthey verobligiert sein Ihnen Matthias und Lorentz den Kessel undt vier bidden zu schaffen aber die aschenbrenner sollen selbige in dem Kloster abnehmen undt wiederumb dahin lieberen, hingeggen sollen sie Matthias und Laurentz dem Kloster Wadgassen lieberen den neunten Zendtner Saline undt potage gantz frey undt franck, ohne einige bezahlung wegen des waldtes undt vor den übrigen von jedem Zehndtner solle daß Closter Ihnen zahlen vier undt ein halben gulden Nassauer Wahrung; auch wohlverstand daß sie Matthias undt Laurentz keine gewaldt haben einigem anderen daß gringste zu verkauffen von gemelten Waaren, so lang undt biß dahin daß gotteßhauß dessen befriediget ist. Dieseß haben wir Matthias und Laurentz gantz willig ahngenommen undt zu dessen Ziehl undt Endt alle unsere liegende und unliegende güther verunderpfändet, geschehen Entzheimb in des Pastors Hauß den 14ten Julij 1710. Unterzeichnet

Lorentz Minorath von Entzheimb als
Matthias Hess Wadgasser Hoffman
auf dem Hoff Sitzweiller also w.

Hiermit geben wir bekannt, daß zwischen dem Kloster Wadgassen einerseits und Matthias Hess und Lorenz Minerath andererseits eine Vereinbarung über die Saline und das Asche- und Potaschebrennen im Ensheimer Wald, der dem Kloster ganz  gehört,  getroffen worden ist.

Erstens sollen Matthias Hess und Lorenz Minerath in dem genannten Wald nur dürres Holz zum Aschebrennen für die Glashütten des Klosters nehmen. Dabei sollen sie vorsichtig zu Werke gehen und keine Waldschäden verursachen, aber auch niemand sonst die Asche verkaufen. Sie werden vom Kloster für die Quart Asche genauso viel bekommen wie andere Aschenbrenner der Abtei.

Zweitens sollen sie in dem genannten Wald Asche für die Saline und Pottasche brennen, aber sie dürfen dazu nur Weißholz oder ganz dürres Holz nehmen. Sie dürfen keine Bäume fällen, die Früchte tragen und dem Wald keinen Schaden zufügen. Der Förster wird ihnen zeigen, welches Holz sie nehmen können. das Kloster verpflichtet sich seinerseits, den beiden den Kessel und vier Wannen zur Verfügung zu stellen, die aber beim Kloster abgeholt und wieder zurückgebracht werden müssen. Für die Konzession müssen Matthias Hess und Lorenz Minerath jeden neunten Zentner Pottasche dem Kloster frei Haus liefern; für jeden anderen Zentner sollen sie 4 1/2 Gulden Nassauer Währung bekommen. Dabei dürfen sie keine Asche an Dritte verkaufen, wenn der Bedraf des Klosters noch nicht gedeckt ist. Matthias und Lorenz haben diese Vereinbarung freiwillig getroffen und als Sicherheit all ihren Besitz als Pfand eingesetzt.

Die Vereinbarung wurde unterzeichnet im Pfarrhaus in Ensheim.

(Frei übertragen von Paul Glass)

Anmerkungen:

  • 1 Quart = ein Hohlmaß von unterschiedlichen Inhalt in den deutschen Territorien; in Preußen z.B. 1,145 Liter
  • 1 Gulden = stark verbreitete Silbermünze von unterschiedlichem Wert (je nach Territorium)

Die Originalquelle wird im Landeshauptarchiv Koblenz aufbewahrt unter der Signatur Best. 56/2498.


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