Schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts begann das Königreich Frankreich, seinen Einfluß auf die drei Bischofsstädte Metz, Toul und Verdun auszudehnen, die zu jenem Zeitpunkt noch deutsche Reichsstädte waren. So erhielt der französische König Henri II (1547 - 1559) bereits im Vertrag von Chambord (1552) von den deutschen Reichsfürsten protestantischer Konfession, mit denen er sich im Kampf gegen die katholischen Habsburger verbündet hatte, das sog. Reichsvikariat über diese drei Reichsstädte, was Hans-Walter Herrmann, op. cit., 439 als eine "Art Schirmherrschaft mit daraus ableitbaren militärischen, fiskalischen und jurisdiktionellen Rechten" definiert hat.
Was allerdings wohl aus deutscher Sicht nur eine Art Zeichen potestantischer Demonstration gegen den Kaiser gedacht war, geriet später zum Flop, denn die Franzosen waren nicht willens, auf diese Rechte jemals wieder zu verzichten, sondern versuchten im Gegenteil ihren Einfluß von diesen drei Operationsbasen aus noch weiter nach Osten bis in den Saarraum auszudehnen.
Die Einflußnahme der Franzosen wurde immer stärker während des 30-jährigen Krieges (1618 - 1648):
Diese Entwicklung wurde im Westfälischen Frieden (1648) vom Reich anerkannt. Mit seiner neuen "Provinz der Drei Bistümer" (province des trois évêchés) war Frankreich zum erstenmal in die saarländische Territorialgeschichte involviert!
Benutzte Literatur:
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