2. Vorbereitung
Bereits 1624 richteten die Franzosen eine spezielle Kommission ein, die den Auftrag erhielt, anhand von Recherchen in den entsprechenden Archiven zu ermitteln, welche Gebiete in den zurückliegenden Jahrhunderten irgendwann einmal zu den drei Bistümern Metz, Toul und Verdun gehört oder Lehensbeziehungen mit ihnen gehabt hatten.
Bei den Friedensverhandlungen von Münster und Osnabrück haben die französischen Gesandten besonders darauf geachtet, daß die räumliche Ausdehnung der Frankreich zugedachten Gebiete nur oberflächlich definiert wurde - sodaß der entsprechende Paragraph später im französischen Sinn ausgelegt werden konnte. Frankreich erhielt in diesem Frieden neben dem Sundgau und der Vogtei über zehn elsässische Reichsstädte jetzt endgültig das Vikariat über die Bistümer Metz, Toul und Verdun. Damit hat Frankreich ein wichtiges Ziel erreicht, um seine Ostgrenze weiter auf Kosten des Reiches zu verschieben.
Nach dem Pyrenäenfrieden von 1659 unternahm Frankreich einen neuen Anlauf und nahm die Recherchen wegen der Zugehörigkeit früherer Besitzungen der drei Bistümer und der zehn elsässischen Reichsstädte wieder auf. Doch damit nicht genug: Im Jahre 1662 erhielten die Grafen von Saarwerden, von Nassau-Saarbrücken und von Hanau-Lichtenberg die Aufforderung, die französische Souveränität anzuerkennen und dem französischen König zu huldigen! Gleichzeitig faßte das Metzer Parlament einen Beschluß, daß alle Vasallen der drei Bistümer, auch wenn sie sich als Untertanen des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation verstünden, nur die Souveränität des französischen Königs und als höchste Gerichtsbarkeit nur das Parlament in Metz anerkennen dürfen! - Ansonsten drohte der Verlust des Lehens!
Die betroffenen Lehnsmänner des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation protestierten gegen diese willkürliche Regelung und erwirkten durch eine Eingabe beim Reichstag von Regensburg Verhandlungen mit Frankreich. 1667 wurde ein deutsch-französisches Schiedsgericht eingesetzt, das aber bis zum Kriegsausbruch 1672 zu keinem Ergebnis kam.
Bei den Friedensverhandlungen von Nimwegen wurden die beiden konträren Positionen erneut diskutiert:
Position des deutschen Kaisers: die von Frankreich beanspruchten Lehen liegen außerhalb des Gebietes der Drei Fürstbistümer |
Position des französischen Königs: Die Abtretung der besagten Lehen ist im Westfälischen Frieden miteingeschlossen worden. |
Allerdings führte auch diese Diskussion zu keinem greifbaren Ergebnis: Im Frieden von Nimwegen (1678) wurde dieser Konflikt um die Dependenzen und die Lehen der Drei Bistümer ausgeklammert und auf eine spätere Lösung verschoben.
Benutzte Literatur:
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