Im 17. und 18. Jh. gab es sog. Waldgewerbetreibende, die einer Arbeit im Wald nachgingen. Dazu zählten auch die Aschen- oder Pottaschenbrenner, die beispielsweise Rohstoffe für die aufstrebende Glasindustrie, etwa in St. Ingbert, Asche bzw. Pottasche produzierten.
Uns liegt ein Vertrag vor, der am 17. Dezember 1718 zwischen den Ensheimer Untertanen Niclas Weber, Niclas Schmitt (Hofbeständer) und Michael Schmitt (ebenfalls Hofbeständer) sowie dem Kloster Wadgassen als Waldbesitzer abgeschlossen wurde.
![]() Auszug aus dem Vertrag
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Kundt undt zu wissen seye wie daß ...
heuth dato den 17.ten xbris 1718 wir endtß (?) unterschriebene undt verhandtzeichnete von
Ihro Hochw. Herren Herren Herman Mertz abtt deß gotteshauseß Wadgassen in einem sechß
nacheinander volgenden JahrenContract undt beständtnuß ahngenommen haben, wie wir das in
Kraft dieseß ahnnehmen, zwey dritte theil Waldung auf dem Entzheimer dem gotteßhauß
Wadgassen allein zugehörige, Waldung, in welchen wir schon vorhero potage gebrannt
undt gemacht haben, besagte Jahr hindurch Eschen zu brennen, undt potage zu machen mit
solcher Condition undt Vorbehalt daß wir hier kein andereß dan doto dühr, gantz
abgängig undt auch liegendeß holtz so vorhero Unß durch deß gotteßhauseß
Waldtförster solle ahngewisen werden gebrauchen sollen noch wollen; versprechen hiemit
auch also in den Waldungen zu schaffen, daß die gnädige Herrschaft von Wadgassen
gebuhrenden Nutzen so sie darauß haben kan auch haben solle, , dißfalß auch vor brandt
undt schaden, so gott verhütten wolle, Unß undt ein Jeder von sein theil verburgen, auch
dem besagten gotteßhauß - richtig undt aufrichtig von allem potage so wir machen werden
den 8.ten sage achten Zendtner zu geben, weß halben dan wir nicht daß gringste nicht von
dem Maß wir asche potage machen werden ohne daß durch deß gotteßhauß
bestelten Waldtförster, oder der darzu - wirdt bestellet werden alleß vorhero
besehen undt richtig abgewogen werde, ausser dem Waldt oder deß gotteßhauß
gerechtigkeith undt bottmässigkeith, undter funftzig gulden straff in deß mahldem
gotteßhauß zu erlegen einwegs oder herauß zu fuhren wollen, so sollen undt versprechen
wir auch jedes Jahr noch a part dem gotteßhauß richtig zu zahlen, zehn reichßtaler
reichs wehrung: alleß getreulich undt ohne gefärde; Zu warer Urkundt dessen Wir unß
eigenhändig unterschrieben undt verhandtzeichnet haben. geschehen Entzheim tagh undt Jahr
wie oben, unterschrieben undt undterzeichnet Niclas Weber Niclas Schmitt Beständeren handtzeichen also + Michelen Schmitt Handtzeichen also + beständer |
Kurze Inhaltsangabe (keine wortwörtliche Übersetzung!) Die Ensheimer Untertanen des Klosters Wadgassen Niclas Weber, Niclas Schmitt und Michael Schmitt unterschreiben und unterzeichnen am 17. Dezember 1718 einen Sechsjahresvertrag über das Recht zum Pottaschebrennen in zwei Dritteln des Klosterwaldes. Sie verpflichten sich, nur dürres und liegendes Holz, das ihnen zuvor durch den Förster des Kloster gezeigt wurde, zu verbrennen. Sie versprechen, zum Nutzen des Klosters im Wald ordentlich und sorgfältig zu arbeiten und darauf zu achten, daß weder ein Waldbrand noch sonst ein Schaden entsteht. Sie verbürgen sich gleichzeitig mit ihrem jeweiligen Teil, für eventuelle Schäden einzustehen. Von der von ihnen produzierten Pottasche geben sie jeden achten Zentner an das Kloster - wobei der Förster oder ein anderer dazu Beauftragter des Klosters den dem Kloster zufallenden Teil in Augenschein nehmen und abwiegen soll. Zuwiderhandlungen werden mit 50 Gulden Strafen an das Kloster gesühnt. Außerdem verpflichten sie sich zur pünktlichen Zahlung von zehn Reichstalern per anno. Anmerkung: 1 Gulden : eine seit dem 15. Jh. im Heiligen Römischen Reich in Umlauf befindliche Silbermünze von unterschiedlichem Wert (je nach Herrschaft) 1 Reichstaler: ebenfalls eine Silbermünze, die im ganzen Heiligen Römischen Reich Gültigkeit hatte (Heutiger Wert: etwa 120 DM); auch eine Rechnungsmünze mit folgender Einteilung: 1 R = 90 Kreuzer = 24 gute Groschen Lit: Fritz Verdenhalven. Alte Maße, Münzen und Gewichte aus dem deutschen Sprachgebiet. Neustadt a.d.A. 1968 |
Die Originalquelle wird im Landeshauptarchiv Koblenz aufbewahrt unter der Signatur Best. 56/2498, Urkunde Nr. 207. Dort kann man auch eine Kopie dieser Urkunde anfertigen lassen.
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© Paul Glass 2001